6.1
| Modelljahr:
Zugelassen sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren in der deutschen Rallyemeisterschaft oder international eingesetzt wurden und die dem
optischen und technischem Erscheinungsbild der damaligen Zeit entsprechen und eine Rallyehistorische Bedeutung haben.
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6.2 |
Rallye-Historie
Der jeweilige Fahrzeug-Typ muss nachweislich im
Rallyesport eingesetzt worden sein. Es ist Sache
des Teilnehmers, dies ggf. nachzuweisen.
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6.7 |
Fahrzeugveränderungen
...Alle vorgenommenen Veränderungen müssen
durch das damalige Sportgesetz zugelassen
gewesen sein (z.B. Gruppe 2-Bestimmung). Dies
nachzuweisen ist Sache des Teilnehmers.
Im Zweifelsfall gilt Anhang K / ISG.
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SICHERHEITSZUBEHÖR |
6.5 |
- 3- oder 4-Punkt Sicherheitsgurte
- in den Sitz integrierte Kopfstützen
oder entsprechende Sportsitze
- 2 kg Feuerlöschmittel, dringende Empfehlung
weiterhin 4 kg (dann 2 x 2 kg zulässig)
Die Löscher müssen geprüft u. zugelassen
sein. Befestigung: Metallbänder!
- Überrollbügel oder –käfig lt. DMSB-GLP-
Reglement (download HRC-Page)
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KENNZEICHEN /HU |
6.6 | Straßenzulassung lt. STVZO (auch H-) 07-er Zulassung Old-/Youngtimer (mit HU)
nicht zugelassen: 04er und 06er Kennzeichen
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