RETRO UNSINN...
Seit 2009 werden wir zunehmend mit dem Reglement der ADAC-Retro-Rallye-Serie konfrontiert.
Dies ist deshalb unvermeidbar, weil der genehmigende ADAC "seinen" Veranstaltern dieses Reglement "aufdrückt" und wir - trotz erheblicher Bedenken dagegen - keine Chance haben, an dieser Monopol-Stellung vorbei zu kommen.
Die ADAC-Clubs realisieren über 80% aller Rallyes in Deutschland.

Das ADAC-RETRO-Reglement sehen wir aus zwei Gründen kritisch:

Keinerlei technisch-historische Definition der Fahrzeuge.
"Mindestens 10 Jahre alt..."
...ist ein schlechter Witz - mehr nicht !


Gr.H-Wagen sind auch bei Retro seit 2019 verboten (weil sie vom DMSB verbannt sind...).
Aber das reicht nicht, weil es keinerlei technisches Reglement gibt!   Folglich werden auch zukünftige alle zuglassenen Wagen starten... ALLE.
- Auch Gr.-H-Wagen mit Heckflügel und Fremd-Motor....!!

Technisches Reglement
       Historic-Rallye-Cup
(Auszug Rahmenausschr.)
6.1 Modelljahr:
Zugelassen sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren in der deutschen Rallyemeisterschaft oder international eingesetzt wurden und die dem optischen und technischem Erscheinungsbild der damaligen Zeit entsprechen und eine Rallyehistorische Bedeutung haben.
6.2 Rallye-Historie
Der jeweilige Fahrzeug-Typ muss nachweislich im Rallyesport eingesetzt worden sein. Es ist Sache des Teilnehmers, dies ggf. nachzuweisen.
6.7 Fahrzeugveränderungen
...Alle vorgenommenen Veränderungen müssen durch das damalige Sportgesetz zugelassen gewesen sein (z.B. Gruppe 2-Bestimmung). Dies nachzuweisen ist Sache des Teilnehmers.
Im Zweifelsfall gilt Anhang K / ISG.
SICHERHEITSZUBEHÖR
6.5 - 3- oder 4-Punkt Sicherheitsgurte

- in den Sitz integrierte Kopfstützen
oder entsprechende Sportsitze

- 2 kg Feuerlöschmittel, dringende Empfehlung weiterhin 4 kg (dann 2 x 2 kg zulässig) Die Löscher müssen geprüft u. zugelassen sein. Befestigung: Metallbänder!

- Überrollbügel oder –käfig lt. DMSB-GLP- Reglement (download HRC-Page)

KENNZEICHEN /HU
6.6 Straßenzulassung lt. STVZO (auch H-)
07-er Zulassung Old-/Youngtimer (mit HU)
nicht zugelassen: 04er und 06er Kennzeichen
Wie alt ist "historisch...?"

"10 Jahre alt...." - meint der ADAC.
Wir sagen: Das ist dem Zuschauer nicht zu vermitteln, solange exakt diese Wagen (z.B. Golf 6) noch überall auf den Straßen zu sehen sind. Das ist weder "RETRO" noch "historisch".

unserere Regelung:


mind.30 Jahre
Allerdings nicht "Baujahr", sondern

"Modell-Jahr"
u/o Homologation
FAHRZEUG-LISTE  

Modell-Jahr = Jahr, in dem dieses Modell mit dieser Motorisierung erstmals präsentiert wurde.

Ein Audi80 Bj.1984 ist also zugelassen, weil das Modell 1981 bereits gebaut wurde.
Das macht Sinn. Denn es geht letztlich nicht um das Datum der Erstzulassung, sondern um die Präsentation eines historischen Fahrzeugs (Modell) .

Homologations-Jahre: Zeitraum, in dem dieses Fahrzeug im Motorsport eingesetzt werden durfte (FIA).
Ein Volvo 122 z.B. Bj.1959 darf mitmachen, weil er 1961 noch immer homologiert war und eingesetzt wurde.

"...bis 1981" /Ausnahmen v.d. Regel
konzept_2_2 / Sa 24.02.24 . 18:18

Technik / REGLEMENT


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